In einem SWR Bericht vom 31.03.2022 [1] wurde das Forschungsinstitut Gaudium in Vita der rechtsextremen und / oder holocaustleugnenden Szene zugeordnet. Diese Fehleinschätzung fällten die Autoren ohne Rücksprache mit dem Verein. Der Bericht ist gespickt mit subtilen, inhaltlich falschen Aussagen und Formulierungen, die das Institut offenkundig in Misskredit bringen sollen.

So schreiben die Autoren Nick Schader und Kai Laufen, „Der Verein will angeblich erforschen, wie sich freies Lernen (…) auf Kinder auswirkt.“.

Hierbei handelt es sich bereits um die erste Beeinflussung des Lesers, indem man die Ernsthaftigkeit des Forschungsinstituts angreift, ohne einen Einblick in die Forschungstätigkeit zu haben. Das Forschungsinstitut erforscht nicht angeblich, sondern de facto den Bereich des Selbstbestimmten Lernens.

Die Korrespondenz mit den Kultusministerien der 16 Bundesländer, wonach Gaudium in Vita diese über die Grundlagenforschung informiert und sie mit Verweis auf die Forschungsfreiheit darum bittet, die Schulämter anzuweisen, von Ordnungsmaßnahmen bzgl. vermeintlicher Schulpflichtverletzungen nach Vorlage der Teilnahmebestätigungen abzusehen, beschreiben die Autoren korrekt. [2] [3]

Die SWR Autoren leiten ihren Kommentar zur juristischen Einschätzung des Instituts jedoch erneut mit einer diffamierenden Formulierung ein, nach welchem „die Betreiber des selbsternannten Forschungsprojektesmit einer Umdeutung der Rechtslage (…)“ reagierten. Hier wird erneut die Ernsthaftigkeit des Instituts angegriffen.

Nach Aussage der Autoren sei die „Auslegung des Begriffs „Schulpflicht“ (…) juristisch nicht haltbar.“. Begründet wird diese SWR Aussage, die den Anschein eines unumstößlichen Faktums hat, jedoch nicht. Sie stellt demnach einzig eine Meinung dar, welche nicht entsprechend gekennzeichnet wurde. Gaudium in Vita hingegen begründete seine Einschätzung verständlich und transparent auf seinen Internetseiten.

Im nächsten Schritt greifen die Autoren unter der Zwischenüberschrift „Mit Thor-Steinar-Hemd vor dem Schullandheim“ den Vorstand des Instituts an und schreiben: „Fotos im Gemeindeblatt zeigen den Mann vor seinem Anwesen. Er trägt ein T-Shirt von Thor Steinar. Die Kleidungsmarke gilt Verfassungsschützern als „szenetypisches Erkennungsmerkmal“ von Rechtsextremisten.“. Mit dieser Formulierung wird ein unumstößlicher Zusammenhang mit der rechtsextremen Szene hergestellt, der jedoch keiner Überprüfung standhalten würde. Eine politische Gesinnung einzig aus einem Kleidungsstück abzuleiten, ist nach Aussage von Gaudium in Vita lächerlich.

Die Recherchetätigkeiten der Autoren beschränken sich offenkundig einzig auf die Suche nach Verbindungen in den rechtspolitischen Bereich. So übersahen sie, dass Wolf weder einen Abgrenzungsbeschluss gegen rechts noch gegen links mittrug, solange dieser legitimierte Parteien beinhaltete. Wolf sieht es als notwendig an, sich grundsätzlich von radikalen Gruppierungen jeglicher Art abzugrenzen, die verfassungsfeindlich agieren. Alles andere hält sie für demokratiefeindlich und verweist auf das Zitat, welches Voltaire zugeschrieben wird, als einen Grundpfeiler der Demokratie: „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie sie frei aussprechen dürfen.“ [4]

Weiter thematisieren die Autoren die Verbindungen Wolfs in die sogenannte „Querdenker“-Szene und bringen ihre Aktivitäten in Verbindung mit einer Äußerung Bodo Schiffmanns über den Ukraine Konflikt. Hierbei wird unterstellt, Wolf wäre mit dieser Aussage einverstanden. Dass das Gegenteil der Fall ist, wissen die Autoren nicht.

Gaudium in Vita ist ein Forschungsinstitut, welches sich u.a. alternativen Bildungskonzepten widmet. Die Schetinin Pädagogik in den beängstigenden Mantel der Disziplin, des Gehorsams und militärischer Übungen zu hüllen, ist ein Stilmittel, um den Leser dazu zu bewegen, einen entsprechenden Sicherheitsabstand zu halten und Vorsicht walten zu lassen im Umgang mit solchen Menschen. Die Autoren schreiben, „Mädchen und Jungen sollen (…) getrennt aufwachsen, Disziplin und Gehorsam stehen im Mittelpunkt. Militärische Übungen und Ausbildung an Waffen gehören offenbar dazu.“ 1.

Diese unbelegten Aussagen sind schlicht und ergreifend falsch. Mädchen und Jungen werden weder voneinander getrennt, noch werden sie gedrillt. Aber auch das wissen die Autoren nicht, schließlich erwähnen sie einzig die einseitige Meinung von Kritikerinnen und Kritikern und haben sich niemals ernsthaft damit auseinandergesetzt.

Die Diskreditierungsmaßnahme wird durch das Aufzeigen von Verbindungen zu Neonazis und Holocaust-Leugnern im Rahmen eines Schul-Trauma-Kongresses abgerundet, an welchem Gaudium in Vita teilnahm. Die interviewende Mitorganisatorin würde sich „schon seit Jahren im Umfeld (…) mit Unterstützern der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (…)“ bewegen. Dass es sich einzig um einen Austausch zum Thema Bildung handelte, ist hierbei zweitrangig. Das deutsche Rechtssystem kennt den Tatbestand der Kontaktschuld nicht. Dieser wird nach Einschätzung Gaudium in Vitas medienpolitisch gern herangezogen, um Bewegungen, in diesem Fall reformpädagogische Bewegungen, durch den Versuch der Beeinflussung der öffentlichen Meinung, zu zerschlagen.

Der gesamte Bericht zielt darauf ab, einen „(…) fragwürdigen politischen Hintergrund (…) des Vereins „Gaudium in Vita (…)“ zu vermitteln, wie die Autoren am Ende des Berichts selbst zusammenfassen.

Das Menschenbild, welches die Autoren mit diesem Bericht an den Tag legen, ist mit dem einer menschenfreundlichen Gesellschaft nicht vereinbar. Der Vorstand von Gaudium in Vita kommentiert diesen inhaltslosen Diffamierungsversuch mit den Worten Volker Pispers, welche er an Menschen richtete, die zu differenzierten Betrachtungen nicht in der Lage sind: „Wenn der Feind bekannt ist, hat der Tag Struktur.“

[1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/wenn-querdenker-schule-machen-baden-wuerttemberg-100.html, abgerufen am 01.04.2022 / alle nicht separat gekennzeichneten Zitate beziehen sich auf diesen Link

[2] https://www.gaudiuminvita.org/unterstuetzung-durch-die-kultusministerien-der-laender, abgerufen am 01.04.2022

[3] https://www.gaudiuminvita.org/status-rueckmeldungen-kultusministerien, abgerufen am 01.04.2022

[4] https://gutezitate.com/zitat/281697, abgerufen am 01.04.2022

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